In Deutschland gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen interessant sind. Hier ein Überblick über die wichtigsten Programme und Förderarten (Stand 2025):
🔋 1. Einspeisevergütung (EEG)
Gesetzlich geregelt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Betreiber von PV-Anlagen erhalten für eingespeisten Strom eine Vergütung.
Höhe: Abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anlagengröße.
Beispiel: ca. 8–12 Cent/kWh (variiert monatlich).
💶 2. KfW-Förderung (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“:
Zinsgünstige Kredite für Kauf und Installation von PV-Anlagen und Speichern.
Kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
Teilweise Tilgungszuschüsse möglich (je nach Bundesland oder Projektart).
⚡ 3. Förderung von Batteriespeichern
Viele Bundesländer und Kommunen bieten Zuschüsse für Stromspeicher an.
Beispiele:
Bayern: Förderprogramm „10.000 Häuser“ (teils ausgeschöpft, aber Nachfolgeprogramme möglich).
NRW, BW, HH, SH: Regionale Speicherförderungen, oft mit PV-Kopplung.
🏠 4. Steuerliche Vorteile
Nullsteuer (0 % Umsatzsteuer) beim Kauf von PV-Anlagen (seit 2023):
Gilt für Anlagen auf Wohngebäuden bis 30 kWp.
Befreiung von Einkommensteuer auf Einspeisevergütung (bei kleinen Anlagen, wenn Voraussetzungen erfüllt sind).
🏢 5. Förderung für Gewerbe & Unternehmen
Zusätzlich zu KfW-Krediten:
Förderprogramme für Eigenverbrauchsoptimierung, Lastmanagement, etc.
Auch für PV-Anlagen auf Firmendächern oder als Teil von Klimaschutzstrategien.
✅ Tipp: Förderberatung nutzen
Viele Installateure und Energieberater (z. B. ZH-Solar 😉) bieten eine kostenlose Fördermittelberatung, um die individuell besten Fördermöglichkeiten zu finden und zu beantragen.
In der Schweiz existieren vielfältige Förderprogramme für Solaranlagen, die sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene angeboten werden. Diese Programme zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und die Energiewende voranzutreiben.
🇨🇭 Bundesweite Förderung durch die Einmalvergütung (EIV)
Die zentrale bundesweite Förderung für Photovoltaikanlagen erfolgt über die Einmalvergütung (EIV), die von der Pronovo AG verwaltet wird. Es gibt drei Hauptkategorien:
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Kleine Einmalvergütung (KLEIV): Für Anlagen mit einer Leistung unter 100 kW. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Investitionskosten. Der Antrag kann nach Inbetriebnahme gestellt werden.
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Grosse Einmalvergütung (GREIV): Für Anlagen ab 100 kW. Auch hier beträgt die Förderung bis zu 30 % der Investitionskosten. Der Antrag kann vor oder nach Inbetriebnahme gestellt werden.
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Hohe Einmalvergütung (HEIV): Für Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung zwischen 2 kW und 149.99 kW. Die Förderung kann bis zu 60 % der Investitionskosten betragen. Für Anlagen ab 150 kW erfolgt die Vergabe über Auktionen.
⚠️ Änderungen ab April 2025
Ab dem 1. April 2025 treten folgende Änderungen in Kraft:
Reduzierung der Einmalvergütung: Für Anlagen bis 30 kW sinkt die Förderung auf 360 CHF pro kW. Für integrierte Anlagen beträgt die Förderung 400 CHF pro kW.
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Zusätzliche Boni: Es gibt neue Zuschüsse für spezielle Installationen:
Solarparkplatzüberdachungen: 250 CHF pro kW installierter Leistung.
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Solarfassaden: Bis zu 400 CHF pro kW bei einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad.
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🏘️ Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Seit 2025 sind auch virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) möglich. Dabei können mehrere Haushalte gemeinsam Solarstrom nutzen, ohne physisch verbunden zu sein. Die Solaranlage muss mindestens 10 % des gesamten Stromverbrauchs liefern. Für die Abrechnung reicht ein Messpunkt aus, und der Strompreis darf nicht höher sein als beim lokalen Elektrizitätswerk.
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🏔️ Kantonale Zuschüsse für Winterstrom
Einige Kantone bieten zusätzliche Förderungen für winteroptimierte Solaranlagen an. In den Kantonen Glarus, Graubünden, Obwalden und Uri können Zuschüsse für vertikal angebrachte Solaranlagen beantragt werden.
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📌 Antragstellung
Die Anträge für die Einmalvergütung können über das Kundenportal der Pronovo AG gestellt werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Förderprogrammen und den erforderlichen Unterlagen.
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Für spezifische Informationen zu Förderprogrammen in Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde empfiehlt es sich, die entsprechenden lokalen Behörden oder Energieversorger zu kontaktieren.